1.1 Gesetzliche Grundlagen
In allen Gesetzen finden Sie den Begriff des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Überlegen Sie: Wann war noch mal der Markt im Gleichgewicht?
Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht besteht, wenn
  • Angebot an Arbeitskräften = Nachfrage an Arbeitskräften
  • Gütermenge = Geldmenge
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Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht besteht nicht, wenn Arbeitslosigkeit herrscht, wenn Inflation grasiert, wenn z.B. die Nachfrage nicht befriedigt werden kann.
Das Stabilitätsgesetz von 1967 gibt die Ziele vor.
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