Die derzeitige Arbeitslosenstatistik
erfasst Personen, die
-
vorübergehend nicht in einer Beschäftigung stehen
- die
arbeitslos gemeldet sind
- und die
dem Arbeitsamt überhaupt zu Vermittlung zur Verfügung
stehen
Die Arbeitslosenstatistik liefert mit ihrer
Arbeitslosenquote einen Vergleichsmaßstab
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Arbeitslosenquote =
in %
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registrierte Arbeitslose x 100
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abhängige
Erwerbspersonen
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oder
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Arbeitslosenquote =
in %
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registrierte Arbeitslose x 100
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Erwerbspersonen
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Die Graphik zeigt, dass die Aussagefähigkeit
der Quote umstritten ist, da nicht alle Arbeitslose gemeldet sind
oder sich in Umschulungen befinden.
Durch die Neufassung der §§35 bis 37c
SGB III (Arbeitsförderung) sind Arbeitslose zukünftig
verpflichtet, sich beim Arbeitsamt zur Vermittlung melden.
Präsident der BA Gerster