
Angefangen hat die
europäische Einigung 1951 mit der Bildung einer
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS) durch sechs westeuropäische Staaten. Frankreich,
die Bundesrepublik Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten
gründeten 1957 auch die Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische
Atomgemeinschaft (EURATOM). In der EWG wurde die gemeinsame
Politik auf weitere Bereiche der Wirtschaft, z.B. Landwirtschaft,
Verkehrswesen und Außenhandel, ausgedehnt. Das wirtschaftliche
Interesse lag auf der Errichtung eines gemeinsamen Binnenmarktes,
der jedoch erst Anfang 1993 realisiert werden konnte. Eine wichtige
Station auf dem Weg dahin lag in der Vollendung der Zollunion 1968.
Bereits in der EGKS gab es eine Gemeinsame Versammlung, die sich
aus Abgeordneten der nationalen Parlamente zusammensetzte, jedoch
zuerst nur beratende Funktion innehatte. Ab 1958 trägt sie
den Namen Europäisches Parlament, der ab 1986 in den
EG-Verträgen steht. 1979 wurden die Abgeordneten des
Parlaments zum ersten Mal direkt gewählt.
Im Laufe der
folgenden Jahrzehnte erhielt das Europäische Parlament
(EP) Befugnisse im Gesetzgebungsverfahren; es ist an der
Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltes maßgeblich
beteiligt. Immer mehr Bereiche der Politik wurden von den
Mitgliedsländern auf supranationale Ebene verlagert, das
heißt, dass die Kompetenzen der Einzelstaaten zugunsten der EU
verschoben wurden. Diese erhielten im Gegenzug weitgehende
Beteiligung im Europäischen Rat und im Ministerrat der EU. Mit
der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1986 wurden
die Gründungsverträge erstmals umfassend geändert.
Der Maastrichter Vertrag 1992 fasste die Gemeinschaften zur
Europäischen Union (EU) zusammen und bereitete den Weg
zur Währungsunion. Bis 1995 wuchs die EU auf 15
Mitgliedsstaaten. Mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 begannen
erstmals Verhandlungen zur Osterweiterung der EU. Das Gipfeltreffen
in Nizza 2000 schuf einige Reformen, die die EU effizienter und fit
für die Aufnahme weiterer Staaten machen sollten. Im
Europäischen Parlament fand am 19.März 2003 eine
Abstimmung statt. Die Mehrheit verabschiedet einen Bericht, der
grünes Licht für den Beitritt von Zypern,
Tschechischer Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta,
Polen, Slowakei und Slowenien im Jahr 2004 gibt.

Das europäische Einigungswerk hat für 50
Jahre Stabilität, Frieden und wirtschaftlichen Wohlstand
gesorgt. Es führte zu einem höheren Lebensstandard, der
Errichtung des Binnenmarktes, der Einführung des Euro und zu
einem einheitlicheren Auftreten der Union in der
Welt.
Die Union verfolgt folgende Ziele:
-
Einführung einer
Unionsbürgerschaft (Grundrechte; Freizügigkeit;
Bürgerrechte und politische Rechte);
-
Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit
und Recht (Zusammenarbeit im Bereich Justiz und
Inneres);
-
Förderung des wirtschaftlichen und
sozialen Fortschritts (Binnenmarkt; Euro als gemeinsame
Währung; Schaffung von Arbeitsplätzen; Regionale
Entwicklung; Umweltschutz);
-
Einheitliches Auftreten Europas in der Welt
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Die EU in der
Welt).
Dem Ziel einer gemeinsamen Währung ist man
mit der Einführung des Euro in 12 Ländern bereits ein
erhebliches Stück näher gekommen.
Die wichtigsten
Organe der EU sind: