das Stabilitätsgesetz - Hans Haslberger

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das Stabilitätsgesetz

Wirtschaftspolitik > wirtschaftspolitische Ziele > gesetzliche Grundlagen
Das Stabilitätsgesetz
Die wirtschaftspolitischen Ziele Deutschlands stehen im "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft", dem Stabilitätsgesetz. Es ist am 08.Juli 1967 in Kraft getreten.
Bitte lies dazu auch den Artikel. Hier wird auch zum Thema Wettbewerb und Globalsteuerung berichtet.
§§1 Stabilitätsgesetz (Erfordernisse der Wirtschaftspolitik)
Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsgrad und außenwirtschaftlichen Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.
Diesen Paragraphen solltest Du auswendig lernen!

Bund und Länder werden also zur globalen Steuerung der Wirtschaft und auf ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht verpflichtet.
Das Stabilitätsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Fiskalpolitik und das Konzept der Globalsteuerung.
Die Einflussfaktoren der Globalsteuerung sind bei Gabler ganz gut dargestellt:
So genannte Timelags zwischen der richtigen Vorhersage oder Erkennung einer konjunkturellen Situation und der Auswahl sowie dem Einsatz der richtigen wirtschaftspolitischen Mittel können eine Verstärkung konjunktureller Ausschläge bewirken, statt sie zu glätten.
Wir werden uns im Anschluß gleich mal ein Youtube zum Stabilitätsgesetz ansehen.
Es sind aber noch weitere Gesetze sind dazu erlassen worden.
Stand: 17.03.2024
17.03.2024
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