gesetzliche Grundlagen - Hans Haslberger

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gesetzliche Grundlagen

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Die gesetzliochen Grundlagen
In allen nachfolgend behandelten Gesetzen finden Sie den Begriff des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Überlege bitte: Wann war noch mal der Markt im Gleichgewicht?
Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht besteht, wenn alle Ziele des Magischen Vierecks (später dazu mehr) gleichzeitig verwirklicht sind.


Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht besteht beispielsweise nicht, wenn Arbeitslosigkeit herrscht, wenn Inflation grassiert, wenn z.B. die Nachfrage nicht befriedigt werden kann.
Das Stabilitätsgesetz von 1967 gibt die Ziele vor.

Die Soziale Marktwirtschaft prägte die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dieses System hat dem Land über Jahrzehnte Wohlstand und sozialen Frieden beschert.
Zwar ist die soziale Marktwirtschaft nicht explizit im Grundgesetz festgeschrieben, jedoch legen die zentralen Elemente der deutschen Rechtsordnung die Grundlage für unser Wirtschaftssystem. So sind beispielsweise die Existenz von Privateigentum, die Vertrags- und Koalitionsfreiheit oder das Recht auf eine freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl im Grundgesetz verankert. Zudem bestimmt das Grundgesetz Deutschland als sozialen und demokratischen Bundesstaat. Eine Zentralverwaltungswirtschaft oder eine knallharte freie Marktwirtschaft sind damit ausgeschlossen.

Im Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der ehemaligen DDR wurde die Soziale Marktwirtschaft rechtlich als gemeinsame Wirtschaftsordnung verankert. Auch der Vertrag über die Europäische Union legt eine soziale Marktwirtschaft fest. Durch die ökologischen Erfordernisse der Zukunfgt spricht man seit Neuestem auch von einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Diese ist jedoch kein Rechtsbegriff.

Dann sehen wir uns zuerst mal das Stabilitätsgesetz an:

Stand: 17.03.2024
17.03.2024
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